Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Haushaltsführung

in Kirchheim, Heimstetten & Landsham

Ansprechpartnerin

Michaela Stadler

Frau Michela Stadler

Telefon: 089 9030759

E-Mail: michaela.stadler@nbhk.de

Einzugsbereiche

  • Kirchheim/Heimstetten
  • Landsham
  • Aschheim
  • Feldkirchen

Kostenübernahme

Kostenübernahme durch Kranken- bzw. Pflegekassen im Rahmen § 45b SGB XI (Entlastungsleistungen von monatlich 125.- €) bei vorhandenem Pflegegrad möglich 

Unterstützung im Haushalt für ein gutes Wohnen Zuhause.

Menschen im hohen Alter oder mit einer Krankheit können den Haushalt oft nicht mehr eigenständig führen. Aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung sind die Betroffenen häufig bereits mit den einfachsten Aufgaben überfordert. Unsere hauswirtschaftlichen Dienstleistungen bieten Unterstützung.

Ob Kochen, Einkaufen und Waschen – auf unsere Mitarbeiter können Sie sich verlassen. Gerne besprechen wir gemeinsam mit Ihnen und den Angehörigen den Umfang der Nachbarschaftshilfe in der Haushaltsführung. Wir erstellen ein passendes Konzept nach den speziellen Bedürfnissen der Patienten.

Informationen zu unseren hauswirtschaftlichen Dienstleistungen

Unsere hauswirtschaftlichen Dienstleistungen erstrecken sich über die gesamte Bandbreite rund um die Haushaltsführung:

  • Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten 
  • Einkaufen – alleine oder gemeinsam
  • Unterstützung bei Reinigungsarbeiten (z.B. Staubsaugen, Betten beziehen, Geschirr wegräumen, …)
  • Pflege der Wäsche und Kleidung
  • Übernahme von kleinen Gartenarbeiten (z.B. Gießen der Pflanzen, Rasen mähen, etc.)
  • Vermittlung von „Essen auf Rädern“ für ein täglich frisches und warmes Essen
  • Fahr- und Begleitungsdienste zu Arzt- oder Therapie-Terminen 
  • Übernahme von Kurier- und Botendiensten (z.B. Rezepte abholen, Post aufgeben, Müll entsorgen, etc.
  • Welche Aufgaben übernehmen wir für Sie?

    Unsere Mitarbeiter kümmern sich um die Haushaltsführung mit Kochen, Staubsaugen, Wäsche waschen und vieles mehr. Gemeinsam mit dem Kunden arbeiten wir ein individuelles Konzept mit den gewünschten Dienstleistungen aus.

  • Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

    Bei Vorliegen eines Pflegegrades ist eine Übernahme der Kosten möglich. Diese erfolgt nach § 45b SGB XI (Entlastungsleistungen von monatlich 125,- €).

  • In welchem Umfang werden Reinigungsdienste übernommen?

    Reinigungsdienste werden nur im Rahmen der Betreuungen und unter Einbeziehung des Kunden angeboten. Wir übernehmen keine regelmäßigen Unterhaltsreinigungen von Wohnungen bzw. Häusern sowie keine Grundreinigung.

  • Wie können Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen?

    Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir sind bemüht Ihnen eine feste Bezugsperson zuzuordnen.

Unsere Nachbarschaftshilfe kümmert sich mit Herz und Verstand um alle Menschen aus der Region. Gerne können Sie bei uns professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und sich selbst von unserem gemeinnützigen Verein überzeugen. 

089 9030759
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