Fahr- und Begleitdienste

Ihre Unterstützung bei Mobilitätseinschränkungen

in Kirchheim, Heimstetten & Landsham

Ansprechpartnerin

Barbara Fromm

Frau Barbara Fromm

Telefon: 089 9030759

E-Mail: barbara.fromm@nbhk.de

Einzugsbereiche

  • Kirchheim/Heimstetten
  • Landsham
  • Aschheim
  • Feldkirchen

Kostenübernahme

Wenn Sie pflegebedürftig sind, einen Pflegegrad haben und Ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können, übernimmt die Pflegekasse die Kosten (§ 45a,b SGB XI) mit bis zu 125 Euro monatlich. Zusätzlich werden € 0,35 pro gefahrenen Kilometer privat abgerechnet.

Unsere Fahr- und Begleitdienste:
Mobilität und Unterstützung in jedem Lebensabschnitt

Die Fähigkeit zur Mobilität ist für Menschen jeden Alters von essenzieller Bedeutung, da Einschränkungen durch Alter oder Krankheit mit starken Belastungen einhergehen. Die Möglichkeit, das Haus zu verlassen, um Einkäufe zu erledigen, Arzttermine wahrzunehmen oder soziale Kontakte zu pflegen, ist von großer Wichtigkeit für die Lebensqualität.

In diesem Zusammenhang bieten wir von der Nachbarschaftshilfe Kirchheim unseren Fahr- und Begleitdienst an. Unsere Helfer unterstützen Sie beim Einkaufen, bei Arztbesuchen und für weitere notwendige Termine.

Vielfältige Unterstützungs­angebote bei Mobilitäts­ein­schränk­ungen:

  • Qualifizierte und freundliche Helferinnen und Helfer
  • Abhol- und Begleitservice für Arztbesuche oder Behördengänge
  • Besorgungen und Einkaufshilfe
  • Fahrdienst mit Begleitung für Friseurtermine, Therapiebesuche oder Friedhofsbesuche
  • Welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme gibt es?

    Unsere Fahr- und Begleitdienste stehen pflegebedürftigen Personen zur Verfügung.

  • Wie kann ich einen Fahr- und Begleitdienst bestellen?

    Um einen Dienst zu buchen, genügt ein Anruf in unserem Büro. Es wird empfohlen, Ihre Anmeldung so früh wie möglich vorzunehmen, idealerweise mindestens 5 Tage im Voraus.

  • Mit Pflegegrad: Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können die Kosten für einen Besuchs- und Begleitdienst (gemäß § 45a,b SGB XI) von Ihrer Pflegekasse übernommen werden. Dies erfolgt im Rahmen des Entlastungsbetrags, der bis zu 125 Euro pro Monat beträgt. 

    Es wird eine Gebühr von 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer privat erhoben.

  • Ohne Pflegegrad: Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Falls Sie keinen Pflegegrad haben, entstehen Ihnen folgende Kosten: 

    € 0,35 Cent pro gefahrenem Kilometer sowie € 20,- Euro pro Betreuungsstunde

    Die Anfahrtskosten betragen:

    • Innerhalb von Kirchheim/Heimstetten € 3,50 
    • Außerhalb von Kirchheim/Heimstetten € 5,-

Unsere Nachbarschaftshilfe kümmert sich mit Herz und Verstand um alle Menschen aus der Region. Gerne können Sie bei uns professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und sich selbst von unserem gemeinnützigen Verein überzeugen. 

089 9030759
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