Gut versorgt zuhause
Vorsorge im Alter: individuell, umfassend, flexibel, ohne monatliche Grundgebühr
Tritt plötzlich ein Fall von Krankheit, Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit ein, verändert dies das bisherige Leben oft in grundlegender Weise. Alltägliche Tätigkeiten werden dann zunehmend schwieriger.
Mit unserem neuen Projekt „Gut versorgt zu Hause“ wollen wir Ihnen ein umfassendes Hilfsangebot anbieten.
Es fällt für Sie hierfür keine monatliche Grundgebühr an. Sie zahlen nur für in Anspruch genommene Wahlleistungen. Die angebotenen Wahlleistungen können, angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse, kurzfristig und flexibel dazu gebucht bzw. wieder abbestellt werden.
Werden ausschließlich Grundleistungen benötigt, ist eine Mitgliedschaft bei der Nachbarschaftshilfe Kirchheim erforderlich (jährlicher Mindestbeitrag € 25.-).
Informationsbroschüre
Eine ausführliche Broschüre über dieses Angebot zum Download finden Sie hier →
Unsere Wahlleistungen

Ambulante Pflegedienst

Hauswirtschaft

Demenzbetreuung

Menüservice durch Partner

Besuchsdienste

Begleitdienste

Speziell ergänzendes Angebote Musik

Speziell ergänzendes Angebote Aromapflege

Speziell ergänzendes Angebote Taping

So viel Selbständigkeit wie möglich – so viel Hilfe wie nötig
Wir bieten Ihnen folgende Grundleistungen
Kostenfreie persönliche Beratung
Unterstützung durch geschulte Mitarbeiter/innen
Regelmäßige telefonische Kontaktaufnahme nach Absprache
Feste Ansprechpartnerin
Beratung und Vermittlung externer Dienstleister bei Bedarf
Organisation notwendiger Dienstleistungen nach Krankenhausaufenthalten
Unterstützung und Beratung bei Anträgen mit der Krankenkasse / Pflegekasse
Ansprechpartnerin
Telefon:
089-9030759
E-Mail:
barbara.fromm@nbhk.de
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Unser Einzugsbereich für das Programm gut versorgt zuhause?
Der Einzugsbereich für die ambulante Krankenpflege umfasst die Gemeinden Kirchheim/Heimstetten, Landsham, Aschheim und Feldkirchen.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm?
Welche Kosten übernehmen die Kassen?
Eine Kostenübernahme durch die Kranken- bzw. Pflegekassen im Rahmen der Bestimmungen des § 45b SGB XI (Entlastungsleistungen von monatlich 125.- €) ist bei vorhandenem Pflegegrad möglich.
Kann ich die Kosten selbst übernehmen?
Ja, die Kosten können von Ihnen auch privat übernommen werden.
Gibt es einen Vertrag?
Im Rahmen des Projekts „Gut betreut zuhause“ ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
Gerne informieren wir Sie über das gesamte Angebot.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie zuverlässig und individuell.