Fahr- und Begleitdienste
Mobilität hat für Menschen jeden Alters eine große Bedeutung. Einschränkungen aus Alters- oder Krankheitsgründen werden meist als sehr schmerzhaft empfunden. Weiterhin möchte man das Haus verlassen können, um Einkäufe zu tätigen, Arztbesuche zu machen oder soziale Kontakte zu pflegen.
Wir unterstützen Sie dabei mit unseren eigenen Fahrzeugen im Rahmen unseres Begleitdienstes (z.B. für das Transportieren von Einkaufstaschen oder als Unterstützung bei Arztbesuchen).
Bei Vorliegen eines Pflegegrades können einzelne Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Informationsbroschüre
Eine Broschüre zu diesem Angebot zum Download finden Sie hier →
Auszug aus unseren Leistungen:
geschulte, freundliche Helferinnen und Helfer
Abhol- und Begleitdienst zu Arztterminen oder Behördengänge
Fahrten zur Erledigung von Besorgungen und Einkaufsdienst
Fahr- und Begleitdienst zum Friseur, zur Therapie oder zum Friedhof
Fahr- und Begleitdienst zu Veranstaltungen
Betreuung während der Unternehmung
Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
Ansprechpartner
Telefon:
089-9030759
E-Mail:
barbara.fromm@nbhk.de
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Unser Einzugsbereich für die Besuchsdienste?
Der Einzugsbereich für die Fahr- und Begleitdienste umfasst die Gemeinden Kirchheim/Heimstetten, Landsham, Aschheim und Feldkirchen.
Welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme gibt es?
Fahr- und Begleitdienste stehen Personen zur Verfügung, die von der Nachbarschaftshilfe gepflegt oder betreut werden und die pflegebedürftig oder behindert sind und selbst kein Fahrzeug führen und öffentliche Verkehrsmittel nutzen können.
Wie kann ich einen Fahr- und Begleitdienst bestellen?
Wenn Sie einen Dienst bestellen möchten, genügt ein Anruf in unserem Büro. Diese Anmeldung sollte so frühzeitig wie möglich erfolgen, am besten mind. 5 Tage im Vorfeld.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Wenn Sie pflegebedürftig sind, einen Pflegegrad haben und Ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Besuchs- und Begleitdienst (§ 45a,b SGB XI) im Rahmen des Entlastungsbetrags mit bis zu 125 Euro monatlich. Dabei fallen € 0,35 pro gefahrenen Kilometer privat an.
Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, dann entstehen Ihnen folgende Kosten: 35 Cent je gefahrenen Kilometer und 20 Euro je Betreuungsstunde. Die Anfahrtskosten innerhalb Kirchheim/Heimstetten betragen € 3,50, außerhalb Kirchheim/Heimstetten € 5.-.