Ambulante Pflege

nach SGB 11 und SGB 5

Unsere ambulante Pflege kann Sie mehrmals täglich besuchen. In welcher Form und Häufigkeit Sie Unterstützung brauchen, vereinbaren Sie im Gespräch mit uns.

Die Höhe des Pflegegrades definiert den Leistungsrahmen der Pflegekasse. Darüber hinaus können Sie weitere Leistungen als Privatzahler bei uns anfordern.

Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bei uns als Besuchsdienste, hauswirtschaftliche Hilfe oder Begleitdienste abrufbar).
Können pflegende Angehörige wegen Urlaub/Krankheit die Pflege nicht durchführen, gibt es zudem Leistungen aus der Verhinderungspflege.

Weiter werden Maßnahmen zur Wohnraumanpassung und zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln durch die Pflegekasse (teil-) finanziert.

Informationsbroschüre

Eine ausführliche Broschüre zum Download finden Sie hier →

Auszug aus unseren Leistungen

24 Stunden Rufbereitschaft

Haut- und Körperpflege

Mobilisierung, Prophylaxen

Lagerungen

Pflege nach Krankenhausaufenthalt

Palliativversorgung (mit Partnern)

Messen von Blutzucker und Vitalwerten

Verbandswechsel, Injektionen

Wundversorgung durch ausgebildete Wundexpertin

Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

Stomapflege

Individuelle Betreuung nach Absprache

Verhinderungspflege an Stelle pflegender Angehöriger

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Ansprech­partnerin

Frau Barbara Fromm

Telefon:
089-9030759

E-Mail:
barbara.fromm@nbhk.de

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Unser Einzugsbereich für die ambulante Pflege?

Der Einzugsbereich für die ambulante Krankenpflege umfasst die Gemeinden Kirchheim/Heimstetten, Landsham, Aschheim und Feldkirchen.

Welche Kosten übernehmen die Kassen?
Es ist die Übernahme der kompletten Leistungen der Grund- und Behandlungspflege möglich.
Erfolgt eine Beratung?

In einem persönlichen Beratungsgespräch wird Ihr individueller Pflegebedarf geklärt.

Erhalte ich einen Kostenvoranschlag?

Kostenvoranschläge werden Ihnen vor Aufnahme der Leistungen vorgelegt.

Habe ich eine persönliche Pflegekraft?

Die Versorgung erfolgt eng abgestimmt durch mehrere Pflegekräfte. 

Sind meine Chancen auf einen Platz im Collegium 2000 eingeschränkt?

Nein, die Plätze im Betreuten Wohnen des Collegiums 2000 werden nach veröffentlichten Kriterien aufgrund einer objektiv ermittelten Punktezahl, unabhängig vom bisher oder zukünftig gewählten Pflegedienst vergeben. Diese Unabhängigkeit vom Pflegedienst ist auch für die Vergabe von Plätzen in der stationären Pflege gewährleistet.

Gerne informieren wir Sie über das gesamte Angebot.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie zuverlässig und individuell.